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1355 - "Goldene Strasse" und die "Verbotene Strasse"

1355 erklärte Kaiser Karl IV. die Straße von Nürnberg über Weiden, Bärnau, Tachov und Pilsen nach Prag zur Reichsstraße und verbot die Benutzung anderer Verbindungen zwischen Böhmen und Franken. Diese Strecke bekam den Namen "Goldene Strasse", da zwei große Handelmetropolen der damaligen Zeit, Nürnberg und Prag miteinander verbunden wurden. Karl IV. wollte die Händler mit Ihren Waren über seine ihm zugehörigen Territorien reisen lassen, damit er die entsprechenden Zolleinnahmen für seine Ländereien beanspruchen konnte.

 

Die Händler benutzten aber lieber den kürzeren mit weniger Steigungen versehenen Weg über Hirschau, Leuchtenberg, Waidhaus und Pfraumberg, als verbotene Straße. Diese Strecke verlief nicht durch das Gebiet von Karl IV. sondern über viele verschiedene kleine Grafschaften.

Nach dem Tod Kaiser Karls 1378 erledigte sich diese einseitige Verordnung von selbst, und die Route über Waidhaus wurde noch mehr frequentiert.

Eine Karte von 1769 zeigt den Verlauf der Route von Wernberg bis Waidhaus. (Quelle: StAAM, Plansammlung Nr. 255)

Das "Geleit"

Bereits unter den Merowingern und Karolingern hatte sich das "Geleitwesen" herausgebildet und als Schutzgeleit mit Ausfertigung eines Geleitbriefes für das "lebende Geleit" gewissermaßen rechtlichen Status erworben. Ein solches Geleit gab es auch auf dem wichtigen Handelsweg Nürnberg-Prag. Das "Waidhauser Geleit" erstreckte sich auf einer Länge von ca. 80Km, nämlich westlich ab Hirschau, bis ca. 15km östlich nach Böhmen zur sog. "Pettlarner Furth".

 

1562 wird folgendes über das Geleit vermerkt: "Von Waidhausen wird gelait bis gen Hirschaw herauswärts und hinein bis an die Pettler Furth und an die Reichling (Rehling). Item gen Pfreumt (Pfreimd), Vohendeß, Floß, hin und wider. Davon gibt man Glaittgeld allwegen von der Meil 7 Pfennig. Solches Glaiigeld gehört der Herrschaft Purckdreswitz zu."

 

Das Geleitgeld war also eine frühe Art der Transportversicherung. Der Geleitherr versprach dafür Schutz und mußte bei Verlust oder Überfall den Ersatz leisten. Jedoch nur für besonders wertvolle Frachten gab es ein "bewaffnetes Geleit". Durch den regen Verkehr kam es wohl anscheind zu nicht all zuvielen Überfällen, den darauf stand auch die Todesstrafe.

(Quelle: S. Poblotzki, "Geschichte der Grenzgemeinde Markt Waidhaus", 1979, S. 305-308)

Der Fuhrmann. Es waren harte und weltkundige Männer, denen die Kaufleute ihre Waren anvertrauten. Sie mußten lesen können und die Geldstücke, Maße und Gewichte der Städte und Länder kennen, wohin sie ihre "Straße bauten". Sie mußten wehrhaft und unerschrocken sein, denn viel Gesindel und Knechte der Raubritter trieben sich auf den Strassen herum. (Quelle Bild: Stadtarchiv Weiden)

Auf dem zeitgenössischen Bild wird gezeigt, wie sich die Führer des Kaufmannszuges und des Geleitschutzes in aller Höflichkeit begrüßen. Letzterer bietet seine Dienste an und der andere ist förmlich gezwungen, seinen teuren Schutz dankend anzunehmen. Im Vordergrund ist angedeutet, was sich bei einem Überfall ereignen würde.

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